Bafa Förderung

Basis- und Zusatzförderung

Hier finden Sie Informationen zur Basis- und Zusatzförderung für die Errichtung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung.

Basisförderung von Biomasseanlagen
Die Basisförderung für die Errichtung oder Erweiterung Ihrer Biomasseanlage erhalten Sie, wenn in Ihrem Gebäude zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Anlage, bereits seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heizungssystem installiert war (Gebäudebestand).

Pelletanlagen
Die Basisförderung beträgt bis zu 80 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung bei Errichtung einer automatisch beschickten Anlage mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Biomassepellets (auch als Kombinationskessel), mindestens jedoch:

  • 2.000 Euro bei Pelletöfen mit Wassertasche 
  • 3.000 Euro bei Pelletkesseln 
  • 3.500 Euro bei Pelletkesseln mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Pufferspeichervolumen von mindestens 30 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung. 

Hackschnitzel-Anlagen
Die Basisförderung beträgt pauschal 3.500 Euro je Anlage bei Errichtung einer automatisch beschickten Anlage mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Hackschnitzeln zur Wärmeerzeugung.

Scheitholz-Anlagen
Die Basisförderung beträgt pauschal 2.000 Euro je Anlage bei Errichtung von besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln.

Zusatzförderungen
Folgende Zusatzförderungen können Sie zusätzlich zur Basisförderung beantragen.

Kombinationsbonus bei Biomasseanlagen
Einen Kombinationsbonus können Sie für verschiedene Anlagenkombinationen mit einem förderfähigen Biomassekessel beantragen.

Einzelmaßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage
Für Optimierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Errichtung eines förderfähigen Biomassekessels kann einmalig ein Investitionszuschuss gewährt werden.

Gebäudeeffizienzbonus
Ein Gebäudeeffizienzbonus in Höhe von bis zu 50 Prozent der Basisförderung können Sie beantragen, sofern Ihre Anlage in einem effizienten Wohngebäude errichtet wird.

Antragstellung
Bitte informieren Sie sich vor der Auswahl der Biomasseanlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt (Liste der förderfähigen Biomasseanlagen).

Je nach Antragsteller sind unterschiedliche Kriterien der Antragstellung zu beachten:
1. Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen (Vereine, kirchliche Einrichtungen ...)
2. Unternehmen, Betriebe, freiberuflich Tätige oder Genossenschaften
3. Contractoren

Technische Fördervoraussetzungen für Biomasseanlagen
Damit die Biomasseanlagen gefördert werden können, müssen einige technische Voraussetzungen erfüllt sein.

Kumulierung
Bitte beachten Sie die Regelungen zur Kumulierung der BAFA-Förderung mit anderen öffentlichen Förderungen.


BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Erneuerbare Energien

Frankfurter Straße 29 – 35

65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-1625

Telefax: +49 6196 908-1800


www.bafa.de

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