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        <title><![CDATA[Holzpellets]]></title>
        <description><![CDATA[Holzpellets, Feldhaus Energie GmbH & Co.KG]]></description>
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        <lastBuildDate>Sun, 17 May 2026 03:09:49 +0000</lastBuildDate>                
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                                <title><![CDATA[Bafa Förderung]]></title>
                                <description><![CDATA[<p style="font-weight: bold;">Basis- und Zusatzförderung</p><p>Hier finden Sie Informationen zur Basis- und Zusatzförderung für die Errichtung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung.</p><br /><p><span style="font-weight: bold;">Basisförderung von Biomasseanlagen</span><br>Die Basisförderung für die Errichtung oder Erweiterung Ihrer Biomasseanlage erhalten Sie, wenn in Ihrem Gebäude zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Anlage, bereits seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heizungssystem installiert war (Gebäudebestand). <br><br><span style="font-weight: bold;">Pelletanlagen </span><br>Die Basisförderung beträgt bis zu 80 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung bei Errichtung  einer automatisch beschickten Anlage mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Biomassepellets (auch als Kombinationskessel), mindestens jedoch: <br></p><ul><li>2.000 Euro bei Pelletöfen mit Wassertasche&nbsp;</li><li>3.000 Euro bei Pelletkesseln&nbsp;</li><li>3.500 Euro bei Pelletkesseln mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Pufferspeichervolumen von mindestens 30 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung.&nbsp;</li></ul><br><span style="font-weight: bold;">Hackschnitzel-Anlagen </span><br>Die Basisförderung beträgt pauschal 3.500 Euro je Anlage bei Errichtung einer automatisch beschickten Anlage mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Hackschnitzeln zur Wärmeerzeugung. <br><br><span style="font-weight: bold;">Scheitholz-Anlagen </span><br>Die Basisförderung beträgt pauschal 2.000 Euro je Anlage bei Errichtung von besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. <br><br><span style="font-weight: bold;">Zusatzförderungen </span><br>Folgende Zusatzförderungen können Sie zusätzlich zur Basisförderung beantragen. <br><br><span style="font-weight: bold;">Kombinationsbonus bei Biomasseanlagen </span><br>Einen Kombinationsbonus können Sie für verschiedene Anlagenkombinationen mit einem förderfähigen Biomassekessel beantragen. <br><br><span style="font-weight: bold;">Einzelmaßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage </span><br>Für Optimierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Errichtung eines förderfähigen Biomassekessels kann einmalig ein Investitionszuschuss gewährt werden. <br><br><span style="font-weight: bold;">Gebäudeeffizienzbonus </span><br>Ein Gebäudeeffizienzbonus in Höhe von bis zu 50 Prozent der Basisförderung können Sie beantragen, sofern Ihre Anlage in einem effizienten Wohngebäude errichtet wird. <br><br><span style="font-weight: bold;">Antragstellung </span><br>Bitte informieren Sie sich vor der Auswahl der Biomasseanlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt (Liste der förderfähigen Biomasseanlagen).<br> <br>Je nach Antragsteller sind unterschiedliche Kriterien der Antragstellung zu beachten: <br>1.    Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen (Vereine, kirchliche Einrichtungen ...) <br>2.    Unternehmen, Betriebe, freiberuflich Tätige oder Genossenschaften <br>3.    Contractoren <br><br><span style="font-weight: bold;">Technische Fördervoraussetzungen für Biomasseanlagen </span><br>Damit die Biomasseanlagen gefördert werden können, müssen einige technische Voraussetzungen erfüllt sein. <br><br><span style="font-weight: bold;">Kumulierung </span><br>Bitte beachten Sie die Regelungen zur Kumulierung der BAFA-Förderung mit anderen öffentlichen Förderungen.<p><br></p><p><span style="font-weight: bold;">BAFA</span><br>Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)</p><p>Erneuerbare Energien</p><p>Frankfurter Straße 29 – 35</p><p>65760 Eschborn<br>Telefon: +49 6196 908-1625</p><p>Telefax: +49 6196 908-1800<br></p><p><br></p><p><a href="http://www.bafa.de">www.bafa.de</a></p>]]></description>
                                <pubDate>Wed, 22 Aug 2018 19:10:00 +0000</pubDate>
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